Externer Schulabschluss! Wie kann ich einen Schulabschluss nachholen und wo kann ich mich informieren?
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درس: | ÜSA Ausbildungs- und Bewerbungsstudio |
کتاب: | Externer Schulabschluss! Wie kann ich einen Schulabschluss nachholen und wo kann ich mich informieren? |
چاپ توسط: | 손님 사용자 |
تاریخ: | جمعه، 17 مهٔ 2024، 7:25 AM |
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Hier gibt es alle Infos zum Nachholen von Schulabschlüssen, z.B. Prüfungsinhalte, Anmeldetermine und Anbieter zum Erwerb von Schulabschlüssen. Einfach links im Inhaltsverzeichnis stöbern.
Die Beratungsstelle ÜSA hilft auch bei diesem Thema mit Beratung. Bitte einen Termin unter 089 48006-6834 vereinbaren.
1. (externer) Mittelschulabschluss
Infos zum Nachholen des einfachen Schulabschlusses (erfolgreicher Mittelschulabschluss) Anmeldung: Prüfung: Englisch, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde und Arbeit-Wirtschaft-Technik.Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache (Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Serbokroatisch, Spanisch, Türkisch, ggf. auch weitere). Für Bewerber mit nichtdeutscher Muttersprache, die weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben, tritt auf Antrag an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache. Letzteres gilt für Aussiedler entsprechend. |
Genauere Informationen gibt es beim Kultusministerium
https://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/abschluesse-der-mittelschule.html
oder beim Schulamt
2. (externer) Qualifizierender Mittelschulabschluss
Infos zum Nachholen des Qualifizierenden Mittelschulabschlusses Anmeldung: Bis 01. März an der zuständigen Sprengelmittelschule (nähere Auskünfte über das Servicetelefon der Landeshauptstadt München: Tel 233-96779 oder über die Datenbank für die Suche der zuständigen Mittelschule: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-undSport/Schule/Mittelschulen/Haupt-bzw-Mittelschulen-suchen.html) Einen guten Überblick bietet auch: www.bayernatlas.de → Soziales → Schulsprengel Prüfung: 1. aus einem schriftlichen Teil in den Fächern ◦ Deutsch (oder Deutsch als Muttersprache) ◦ Mathematik ◦ Englisch (oder Muttersprache) oder Physik/Chemie/Biologie (PCB) oder Geschichte/Sozialkunde/ Erdkunde (GSE) ◦ Religionslehre oder Ethik oder Sport oder Musik oder Kunst oder Informatik oder Buchführung. 2. zusätzlich aus einem mündlichen Teil in den Fächern Englisch und Deutsch als Zweitsprache. Im Fach Englisch sind Einzel- oder Gruppenprüfungen möglich. 3. aus einem praktischen Teil in den Fächern Sport oder Musik oder Kunst oder Informatik; in den Fächern Musik oder Kunst oder Sport werden auch mündliche oder schriftliche Leistungen verlangt. 4. aus einer Projektprüfung mit schriftlichen, mündlichen und praktischen Lerninhalten. Das Prüfungsthema wird mit der jeweiligen Mittelschule abgesprochen (siehe oben!). Die Aufgaben werden in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache zentral durch das Staatsministerium, in den übrigen Fächern durch die Schule gestellt. |
Genauere Informationen gibt es beim Kultusministerium
https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/abschluesse-der-mittelschule.html
oder beim Schulamt
3. (externe) Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss
Infos zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses Mittelschule (M10) Anmeldung: Prüfung:Die Prüfung wird in sechs Fächern abgelegt. 1. Deutsch (Rechtschreibung, Textarbeit, Referat) Schriftlich und mündlich (Referat) 2. Mathematik schriftlich 3. Englisch (Listening Comprehension, Reading Comprehenshion, Mediation, Text Production, Use of English) (kann auf Antrag für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache durch die Muttersprache ersetzt werden) Schriftlich und mündlich 4. Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE) mündlich 5. Physik/Chemie/Biologie (PCB) mündlich 6. Projektprüfung praktisch, schriftlich, mündlich Realschule Zulassung und Anmeldung: Prüfung: 1. vier Prüfungsfächer der Abschlussprüfung an der Realschule (schriftliche und teilweise praktische Prüfung) d. h. für alle Bewerberinnen und Bewerber: - Deutsch und Englisch (Prüflingen, die an zuvor besuchten Schulen nachweislich keinen Unterricht in Englisch hatten, kann der/die hierfür zuständige Ministerialbeauftragte im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf Antrag genehmigen, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.) In WPFG I : Mathematik I und Physik, In WPFG II : Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen, In WPFG III: Mathematik II und das jeweilige Wahlpflichtfach: entweder Französisch (schriftlich und in Prüfungsformen zur Kommunikationsfähigkeit) oder Kunsterziehung (schriftlich und praktisch) oder Werken (schriftlich und praktisch) oder Haushalt und Ernährung (schriftlich und praktisch) oder Sozialwesen (nur schriftlich) 2. zusätzlich drei weitere Fächer mündlich nach § 48 Abs. 1: - Geschichte - Chemie (WPFG I) oder Physik bzw. Chemie (WPFG II und III) - Religion/Ethik oder Biologie oder Sozialkunde. |