3. (externe) Mittlere Reife / Mittlerer Schulabschluss

Infos zum Nachholen des Mittleren Schulabschlusses

Mittelschule (M10)

Anmeldung: 
Bis 01. März an der zuständigen Sprengelmittelschul, die eine Jahrgangsstufe 10 führt (nähere Auskünfte über das Servicetelefon der Landeshauptstadt München: Tel 233-96779 oder über die Datenbank für die Suche der zuständigen Mittelschule: http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Bildung-undSport/Schule/Mittelschulen/Haupt-bzw--Mittelschulen-suchen.html) Einen guten Überblick bietet auch: www.bayernatlas.de → Soziales → Schulsprengel

Prüfung:Die Prüfung wird in sechs Fächern abgelegt.

1. Deutsch (Rechtschreibung, Textarbeit, Referat) Schriftlich und mündlich (Referat)

2. Mathematik schriftlich

3. Englisch (Listening Comprehension, Reading Comprehenshion, Mediation, Text Production, Use of English) (kann auf Antrag für Personen mit nichtdeutscher Muttersprache durch die Muttersprache ersetzt werden) Schriftlich und mündlich

4. Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (GSE) mündlich 

5. Physik/Chemie/Biologie (PCB) mündlich

6. Projektprüfung praktisch, schriftlich, mündlich


Realschule

Zulassung und Anmeldung: 
Das Zulassungsgesuch ist bis einschließlich 1. Februar bei der bzw. dem zuständigen Ministerialbeauftragten der Realschulen des entsprechenden Regierungsbezirks einzureichen.

Prüfung:

1. vier Prüfungsfächer der Abschlussprüfung an der Realschule (schriftliche und teilweise praktische Prüfung) d. h. für alle Bewerberinnen und Bewerber: - Deutsch und Englisch (Prüflingen, die an zuvor besuchten Schulen nachweislich keinen Unterricht in Englisch hatten, kann der/die hierfür zuständige Ministerialbeauftragte im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte auf Antrag genehmigen, dass Englisch durch eine andere Fremdsprache ersetzt wird.) In WPFG I :    Mathematik I und Physik, In WPFG II :  Mathematik II und Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen, In WPFG III:  Mathematik II und das jeweilige Wahlpflichtfach: entweder Französisch (schriftlich und in Prüfungsformen zur Kommunikationsfähigkeit) oder Kunsterziehung (schriftlich und praktisch) oder Werken (schriftlich und praktisch) oder Haushalt und Ernährung (schriftlich und praktisch) oder Sozialwesen (nur schriftlich)

2. zusätzlich drei weitere Fächer mündlich nach § 48 Abs. 1: - Geschichte - Chemie (WPFG I) oder Physik bzw. Chemie (WPFG II und III) - Religion/Ethik oder Biologie oder Sozialkunde.